Sprachliche Gleichstellung:
Soweit in dieser Satzung Personenbezeichnungen verwendet werden, beziehen sie
sich in gleicher Weise auf Personen aller Geschlechter.
Ehrenordnung des FC Rot-Weiß Erfurt e.V.
§ 1 Präambel
Der FC Rot-Weiß Erfurt e.V. ehrt Vereinsmitglieder, die sich durch langjährige Mitgliedschaft und hervorragende Leistungen um den Verein verdient gemacht haben. Es können auch natürliche oder juristische Personen, die nicht Mitglied des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. sind, geehrt werden. Vorschläge erfolgen gemäß Satzung § 24 Absatz 2 durch den Ehrenrat unter Berücksichtigung begründeter Vorschläge von Vereinsmitgliedern.
§ 2 Ehrenmitglieder, Ehrenpräsidenten
1. Ehrenmitglieder
Jedes Vereinsmitglied kann eine Persönlichkeit als Ehrenmitglied vorschlagen. Vorschläge sind nebst einer Begründung schriftlich (Post oder E-Mail) an den Ehrenrat des Vereins zu richten.Der Ehrenrat prüft die Eignung der Persönlichkeit nach den nachfolgenden Kriterien und spricht eine Empfehlung gegenüber dem Vorstand des Vereins aus. Der Vorstand entscheidet über die Ehrung.
Folgende Kriterien sollen für die Auswahl maßgeblich sein:
Die vorgeschlagene Persönlichkeit
- hat sich in hervorragender Weise nachhaltige Verdienste um den Verein und dessen Tradition erworben und
- hat sich gegenüber Verein, Mitgliedern, Mitarbeitern, Fans und sonstigen Angehörigen des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. stets loyal und einwandfrei verhalten.
Auch ehemalige Spieler, deren sportliche Laufbahn mindestens seit zehn Jahren beendet ist und die mindestens 200 Pflichtspiele für den FC Rot-Weiß Erfurt absolviert haben und dem Verein auch nach Beendigung ihrer sportlichen Laufbahn eng verbunden geblieben sind, können zum Ehrenmitglied ernannt werden.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit und erhalten eine Ehrenurkunde. Die Beitragsbefreiung tritt ab der ersten Beitragserhebung nach der Ernennung zum Ehrenmitglied in Kraft.
Natürliche und juristische Personen, die nicht Mitglied des Vereins sind, können nach Erfüllung der Auswahlkriterien zum Ehrenmitglied ernannt werden, erlangen aber durch Ihre Ernennung keine Rechte als Vereinsmitglied.
2. Ehrenpräsidenten
Mitglieder, die mindestens zehn Jahre als Vorstandsmitglieder tätig waren, können zum Ehrenpräsidenten ernannt werden. Der Vorschlag an die Mitgliederversammlung erfolgt gemeinsam durch Ehrenrat und Vorstand. Die Ernennung erfolgt nach Beschluss der Mitgliederversammlung.
Ehrenpräsidenten sind von der Beitragszahlung befreit und erhalten eine Ehrenurkunde.
§ 3 Auszeichnungen
1. Ehrung von Mitgliedern mit langjähriger Vereinszugehörigkeit
- Mitglieder mit 20-jähriger ununterbrochener Vereinsmitgliedschaft erhalten die Ehrennadel in Bronze mit Urkunde.
- Mitglieder mit 30-jähriger ununterbrochener Vereinsmitgliedschaft erhalten die Ehrennadel in Silber mit Urkunde.
- Mitglieder mit 40-jähriger ununterbrochener Vereinsmitgliedschaft erhalten die Ehrennadel in Gold mit Urkunde.
Die Anrechnung von Mitgliedsjahren erfolgt ab Stichtag 11.04.1990.
Sollte ein Mitglied nachweisen, dass es bereits vor diesem Datum ununterbrochen Mitglied des Vereins ist, werden diese Mitgliedsjahre berücksichtigt. Die endgültige Entscheidung darüber trifft der Ehrenrat.
2. Rot-Weiße Vereinslegenden
Ehemalige Spieler, die durch ihr Auftreten und ihr langjähriges Engagement für den Verein eine enge Bindung zum FC Rot-Weiß Erfurt zeigen, können in den Kreis der Rot-Weißen Vereinslegenden aufgenommen werden. Die Aufnahme regelt die Traditionsmannschaft des FC Rot-Weiß Erfurt nach eigens festzulegenden Regeln, die gegenüber dem Ehrenrat auf Nachfrage transparent gemacht werden müssen.
Jeweils elf Rot-Weiße Vereinslegenden erhalten freien Zutritt zu Heimspielen des FC Rot-Weiß Erfurt und einen Platz in einem dafür gekennzeichneten Haupttribünenbereich.
Diese Regelung zu den Ehrenkarten unterliegt der Voraussetzung, dass dem Verein durch die FC-Rot-Weiß Erfurt Fußball GmbH ein entsprechendes Kartenkontingent zur Verfügung gestellt wird.
3. Vereinsförderer
Personen, die sich in besonderer Weise um die Förderung des Vereins bzw. seiner Vereinsziele verdient gemacht haben, können mit der goldenen Ehrennadel des Vereins ausgezeichnet werden. Neben der goldenen Ehrennadel erhält die geehrte Person eine Urkunde. Die Ehrung erfolgt nach Vorschlag des Ehrenrats durch einen Beschluss des Vorstands.
Vorschläge von Vereinsmitgliedern nebst Begründung sind schriftlich (Post oder E-Mail) an den Ehrenrat des Vereins zu richten.
4. Herausragende sportliche Leistungen
Herausragende sportliche Erfolge können durch den Verein geehrt werden. Vorschläge sind durch die Gremien und Abteilungen und durch die Mitgliederversammlung des Vereins möglich. Über die Durchführung einer Ehrung entscheiden der Vorstand und der Ehrenrat jeweils getrennt durch mehrheitlichen Beschluss. Lehnt eines der beiden Gremien den Antrag ab, gilt diese Ehrung als nicht beschlossen.
Die Geehrten erhalten eine Urkunde.
5. Ehrungen durch Dritte
- Sportlerehrungen durch die Stadt Erfurt:
Für Ehrungen der Stadt Erfurt und anderer öffentlicher Körperschaften kann der Ehrenrat verdiente Mitglieder vorschlagen, die die Voraussetzungen nach der Ehrenordnung der Stadt Erfurt erfüllen. Der Vorstand leitet die Vorschläge des Ehrenrats an die jeweilige Institution weiter, die über die Ehrung und ihre Durchführung entscheidet. Auch die Mitgliederversammlung kann Vorschläge machen. - Verbandsehrungen:
Für Ehrungen des Thüringer Fußballverbandes oder ähnlicher Verbände können verdiente Mitglieder vorgeschlagen werden, die die Voraussetzungen nach der Ehrenordnung des Verbands erfüllen. Der Vorstand leitet die Vorschläge des Ehrenrats an den Verband weiter, der über die Ehrung und ihre Durchführung entscheidet. Auch die Mitgliederversammlung kann Vorschläge zur Verbandsehrung machen.
§ 4 Sonstiges
1. Geburtstage
Der Verein gratuliert seinen Mitgliedern zu runden Geburtstagen ab dem 65. Geburtstag und dann alle fünf Jahre per Post. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dem Ehrenrat.
Bei Vorliegen der technischen und finanziellen Möglichkeiten versendet der Verein an alle Mitglieder per Mail jährlich einen Glückwunsch zum Geburtstag.
2. Trauerfälle
Verstorbene Mitglieder werden auf der jährlichen Mitgliederversammlung mit einer Schweigeminute geehrt und die Namen von verstorbenen Ehrenmitgliedern oder langjährigen Mitgliedern eines Vereinsgremiums, verlesen.
Verstorbene Ehrenmitglieder, langjährige Mitglieder eines Vereinsgremiums sowie besonders verdiente Vereinsmitglieder und Spieler werden vom Ehrenrat medial gewürdigt.
§ 5 Verfahren
1. Ort und Zeit der Ehrungen
Die Ehrungen erfolgen jährlich
- im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung oder
- bei einer durch den Ehrenrat zu bestimmenden Veranstaltung oder
- ersatzweise auf dem Postweg.
2. Kosten der Ehrungen
Die Kosten für Ehrungen und Präsente trägt der Verein.
3. Aberkennung von Ehrungen
Ehrungen können aus wichtigem Grund aberkannt werden. Ein Antrag ist schriftlich (Post oder E-Mail) mit ausführlicher Begründung an den Ehrenrat zu richten.
Der Ehrenrat ist dazu verpflichtet, den Einzelfall sorgfältig zu prüfen und innerhalb von drei Monaten nach Eingang des schriftlichen Antrages zu entscheiden. Es gelten hierfür die Fristen gemäß § 8 Absatz 2 der Satzung des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. Während des Verfahrens ruhen sämtliche Rechte, die aus der Ehrung entstanden sind.
Die Entscheidung des Ehrenrates ist endgültig. Der Rechtsweg bleibt unberührt.
§ 6 Inkrafttreten der Ehrenordnung
Die Ehrenordnung trat satzungsgemäß durch die Zustimmung des Vorstandes am 27.04.2026 in Kraft.
Künftige Änderungen der Ehrenordnung, Teilen der Ehrenordnung und Ergänzungen von Teilen der Ehrenordnung bedürfen der Schriftform und der Zustimmung durch den Vorstand.