Förderverein Fußballherz darf Namen unseres Vereins nicht nutzen

Das Landgericht Erfurt hatte bereits im Jahr 2024 der Unterlassungsklage des Vereins gegen den Förderverein Fußballherz FC Rot-Weiß Erfurt e.V. auf Nichtnutzung unseres Namens stattgegeben. Der Förderverein war uneinsichtig und strebte mit der Berufung zum Oberlandesgericht Jena an, die Namensnutzung „Rot-Weiß Erfurt“ dauerhaft für sich durchzusetzen. Im Laufe des Berufungsverfahrens gab das Oberlandesgericht jedoch den Parteien den Hinweis, dass kein Recht zur Namensnutzung „Rot-Weiß Erfurt“ durch den Förderverein besteht.
Aufgrund des unmissverständlichen Hinweises des Gericht löschte der Förderverein Fußballherz den Namen „Rot-Weiß Erfurt“ aus seiner Bezeichnung. Der Rechtsstreit wurde daraufhin für erledigt erklärt. Unser Verein hat erfreulicherweise sein Klageziel erreicht. Der Förderverein Fußballherz war und ist nicht berechtigt mit unserem Namen aufzutreten. Der Name und die Marke „Rot- Weiß Erfurt“ wurde durch den Rechtsstreit gestärkt.
Kein Gegenstand des Verfahrens war der Verbleib der durch den Förderverein Fußballherz mit dem Namen „FC Rot.-Weiß Erfurt“ eingesammelten Spenden.
Unser Verein hat leider keinen Anspruch auf Auskunft über die Höhe der eingenommen Spenden und Auszahlung an den Verein.
Vorstand
28.03.2025 \ Verein