Ehrenordnung des FC Rot-Weiß Erfurt e.V.

gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 der Satzung


§1 Präambel

Der FC Rot-Weiß Erfurt e.V. ehrt Vereinsmitglieder, die sich durch langjährige Mitgliedschaft und hervorragende Leistungen um den Verein verdient gemacht haben. Es können auch natürliche und juristische Personen, die nicht Mitglied des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. sind, geehrt werden. Vorschläge erfolgen gemäß Satzung § 24 Absatz 2 durch den Ehrenrat unter Berücksichtigung begründeter Vorschläge von Vereinsmitgliedern.


§2 Ehrenmitglieder, Ehrenpräsidenten

1.Ehrenmitglieder

Jedes Vereinsmitglied kann eine Persönlichkeit als Ehrenmitglied vorschlagen. Vorschläge sind nebst einer Begründung schriftlich (per Brief oder per E-Mail ehrenrat@rot-weiss-erfurt.de) an den Ehrenrat des Vereins zu richten. Der Ehrenrat prüft die Eignung der Persönlichkeit nach den nachfolgenden Kriterien und spricht eine Empfehlung gegenüber dem Vorstand des Vereins aus.

Der Vorstand entscheidet über die Ehrung.

Folgende Kriterien sollen für die Auswahl maßgeblich sein:

Die vorgeschlagene Persönlichkeit

§hat sich in hervorragender Weise nachhaltige Verdienste um den Verein und dessen Tradition erworben und

§hat sich gegenüber Verein, Mitgliedern, Mitarbeitern, Fans und sonstigen Angehörigen des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. stets loyal und fair verhalten.

Auch ehemalige Spieler, deren sportliche Laufbahn mindestens seit 10 Jahren beendet ist und mindestens 200 Pflichtspiele für den FC Rot-Weiß Erfurt absolviert haben und dem Verein auch nach Beendigung ihrer sportlichen Laufbahn eng verbunden geblieben sind, können zum Ehrenmitglied ernannt werden.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit und erhalten eine Ehrenurkunde. Die Beitragsbefreiung tritt ab der ersten Beitragserhebung nach der Ernennung zum Ehrenmitglied in Kraft. Natürliche und juristische Personen, die nicht Mitglied des Vereins sind, können nach Erfüllung der Auswahlkriterien zum Ehrenmitglied ernannt werden, erlangen aber durch Ihre Ernennung keine Rechte als Vereinsmitglied.


2.Ehrenpräsidenten

Mitglieder, die mindestens 10 Jahre als Vorstandsmitglied tätig waren, können zum Ehrenpräsidenten ernannt werden. Der Vorschlag erfolgt durch den Ehrenrat und den Vorstand.

Die Ernennung erfolgt nach Beschluss der Mitgliederversammlung.


§3 Sonstige Ehrungen von Mitgliedern

1.Ehrung von Mitgliedern mit langjähriger Vereinszugehörigkeit

  • Mitglieder mit 20jähriger ununterbrochener Vereinsmitgliedschaft erhalten die Ehrennadel in Bronze mit Urkunde
  • Mitglieder mit 30jähriger ununterbrochener Vereinsmitgliedschaft erhalten die Ehrennadel in Silber mit Urkunde
  • Mitglieder mit 40jähriger ununterbrochener Vereinsmitgliedschaft erhalten die Ehrennadel in Gold mit Urkunde

Die Anrechnung von Mitgliedsjahren erfolgt ab Stichtag 11.04.1990. Sollte ein Mitglied nachweisen, dass es bereits vor diesem Datum ununterbrochen Mitglied des Vereins ist, werden diese Mitgliedsjahre berücksichtigt. Die endgültige Entscheidung darüber trifft der Ehrenrat.

Die Mitgliederehrungen sollen jeweils vorzugsweise im Rahmen der jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen, kann aber ersatzweise auf dem Postweg erfolgen.

  • Rot-Weiße Vereinslegenden
  • Vereinsförderer
  • Ehrungen durch Dritte

Ehemalige Spieler, die durch Ihr Auftreten, Ihr langjähriges Engagement für den Verein eine enge Bindung zum Verein zeigen, können in den Kreis der maximal 11 Personen Rot-Weißen Vereinslegenden aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstandes auf Vorschlag des Ehrenrates.

Rot-Weiße Vereinslegenden erhalten freien Zutritt zu Heimspielen des FC Rot-Weiß Erfurt und einen Platz in einem dafür festgelegten Haupttribünenbereich. Diese Ehrenkarten sind nicht übertragbar. Dieses Privileg unterliegt der Voraussetzung, dass dem Verein durch die FC Rot-Weiß Erfurt Fußball GmbH ein entsprechendes Kartenkontingent zur Verfügung gestellt wird.

Personen, die sich in besonderer Weise um die Förderung des Vereins bzw. seiner Vereinsziele verdient gemacht haben, können mit der goldenen Ehrennadel des Vereins ausgezeichnet werden. Neben der goldenen Ehrennadel erhält die geehrte Person eine Urkunde. Die Ehrung erfolgt nach Vorschlag des Ehrenrates durch Beschluss desVorstandes.

Vorschläge von Vereinsmitgliedern nebst Begründung können schriftlich (per Brief oder E-Mail ehrenrat@rot-weiss-erfurt.de) an den Ehrenrat des Vereins gerichtet werden.

  • Sportlerehrungen durch die Stadt Erfurt
  • Verbandsehrungen

Für Ehrungen der Stadt Erfurt und anderer öffentlicher Körperschaften kann der Ehrenrat verdiente Mitglieder vorschlagen, die die Voraussetzungen nach der Ehrenordnung des Verbands erfüllen. Der Vorstand leitet die Vorschläge des Ehrenrates an die jeweilige Institution weiter, die über die Ehrung und ihre Durchführung entscheidet.

Für Ehrungen des Thüringer Fußballverbandes oder ähnlicher Verbände können verdiente Mitglieder vorgeschlagen werden, die die Voraussetzungen nach der Ehrenordnung des Verbands erfüllen. Der Vorstand leitet die Vorschläge des Ehrenrates an den Verband weiter, der über die Ehrung und ihre Durchführung entscheidet.


§4 Sonstiges

1.Geburtstage

Jedes Mitglied erhält anlässlich seines jährlichen Geburtstages eine Glückwunsch-E-Mail des Vereins, sofern ein solcher bekannt ist.

Der Verein gratuliert insbesondere den Ehrenmitgliedern mit einer Glückwunschkarte und einem Blumenstrauß zu:

§Runden Geburtstagen ab dem 65.Geburtstag (alle 5 Jahre)

§Ab dem 80. Geburtstag – jährlich

2.Trauerfälle

Verstorbene Mitglieder werden auf der jährlichen Mitgliederversammlung mit einer Schweigeminute geehrt und die Namen von verstorbenen Ehrenmitgliedern oder langjährigen Mitgliedern eines Vereinsgremiums, durch den Ehrenratsvorsitzenden verlesen. Zur Beerdigung von Ehrenmitgliedern oder langjährigen Mitgliedern eines Vereinsgremiums wird der Verein zusätzlich mit einer Abordnung unter Zustimmung der Angehörigen, an der Beisetzung teilnehmen.


§5 Verfahren

1.Ort und Zeit der Ehrungen

Ehrungen werden einmal im Kalenderjahr anlässlich der ordentlichen Mitgliederversammlung vorgenommen. In Ausnahmefällen (z. Bsp. Krankheit, Abwesenheit usw.) kann eine Ehrung ersatzweise zu einem anderen Zeitpunkt zu einem angemessenen Anlass (z. Bsp. im Rahmen eines wichtigen Spieles der 1. Mannschaft) vorgenommen werden.

2.Kosten der Ehrungen

Die Kosten für Ehrungen und Präsente trägt der Verein.

3.Aberkennung von Ehrungen

Ehrungen können aus wichtigem Grund aberkannt werden. Ein Antrag ist schriftlich mit ausführlicher Begründung an den Ehrenrat zu richten (ehrenrat@rot-weiss-erfurt.de). Der Ehrenrat ist dazu verpflichtet den Einzelfall sorgfältig zu prüfen und innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des schriftlichen Antrages zu entscheiden. Es gelten hierfür die Fristen gemäß § 8 Absatz 2 der Satzung des FC Rot-Weiß Erfurt e.V..Während des Verfahrens ruhen sämtliche Rechte, die aus der Ehrung entstanden sind.

Die Entscheidung des Ehrenrates ist endgültig. Der Rechtsweg bleibt unberührt.


§6 Inkrafttreten der Ehrenordnung

Die Ehrenordnung tritt satzungsgemäß durch die Zustimmung des Vorstandes in Kraft. Künftige Änderungen der Ehrenordnung, von Teilen der Ehrenordnung und Ergänzungen von Teilen der Ehrenordnung bedürfen eines Beschlusses des Ehrenrates und der Zustimmung durch den Vorstand.

Erfurt, den 13.12.2022


Ehrenrat:Zustimmung des Vorstands wurde mit Beschluss vom 13.12.2022 erteilt.

Jochen Hofmann, Dieter Keil

Thomas Müller, Martin Busse

Jürgen Heun, Andreas Hühn

Franz Egel, Dieter Göpel, Kurt Gaida


Lars Fuchs -Sprecher des Vorstands-

Downloads