"Landgericht Erfurt weist Klage gegen Vereinsausschluss ab"

aktuelle Information Vereinsvorstand

Der FC Rot-Weiß Erfurt e.V. hat im Jahr 2023 ein Vereinsmitglied, der zugleich der Vorstandsvorsitzende eines Fördervereins war bzw. ist, aus dem Verein ausgeschlossen, nachdem die durch den Förderverein unter Nutzung unseres Namens eingeworbenen Spenden dem FC Rot Weiß Erfurt e.V. nicht bzw. nur in geringem Umfang zugeführt wurden. Die hiergegen gerichtete Klage, mit der die Unwirksamkeit des Vereinsausschlusses festgestellt werden sollte, hat das Landgericht Erfurt mit Urteil vom 03.05.2024 kostenpflichtig abgewiesen. Das Landgericht Erfurt führte in seinen Urteilsgründen folgendes aus:

Der Kläger schadet daher dem beklagten Verein sowohl finanziell als auch in der Außendarstellung, da Spendenwillige regelmäßig davon ausgehen, dass an einen Förderverein gespendete Gelder zumindest ganz überwiegend dem Verein zugute kommen, als dessen Unterstützer sich der Förderverein, so auch bereits vom Namen her, geriert.“

Der Vorstand, der Aufsichtsrat und der Ehrenrat des Vereins sehen sich in ihrer Entscheidung, vereinsschädigende Handlungen von Mitgliedern nicht zu dulden und entsprechende Mitglieder notfalls aus dem Verein auszuschließen, vollumfänglich bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Erfurt enthält keine Entscheidung darüber, ob der Förderverein nunmehr verpflichtet ist, die eingenommenen Spenden an den FC Rot-Weiß Erfurt auszukehren. Der Anspruch auf Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Gelder steht allein den Spendern und nicht uns als Verein zu.


Vorstand des FC Rot-Weiß Erfurt e.V.

08.05.2024 \ Verein